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   LSG Sachsen, 31.05.2013 - L 1 KR 183/12 B   

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https://dejure.org/2013,68585
LSG Sachsen, 31.05.2013 - L 1 KR 183/12 B (https://dejure.org/2013,68585)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 31.05.2013 - L 1 KR 183/12 B (https://dejure.org/2013,68585)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 31. Mai 2013 - L 1 KR 183/12 B (https://dejure.org/2013,68585)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenversicherung - Auffangstreitwert; Einzelrichter; Regelstreitwert; Statusfeststellungsverfahren; Streitwert; Streitwertbeschwerde; Streitwertfestsetzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 08.12.2008 - B 12 R 37/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus LSG Sachsen, 31.05.2013 - L 1 KR 183/12
    Diese Auffassung stehe im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), das in seinem Beschluss vom 8. Dezember 2008 - B 12 R 37/07 B - ausdrücklich niedergelegt habe, dass der Betrag einer streitigen Beitragsforderung der Streitwertfestsetzung nicht zugrunde gelegt werden könne.

    Mit gleicher Begründung hat das BSG den Streitwert in weiteren Entscheidungen gemäß § 52 Abs. 2 GKG festgesetzt (Entscheidung vom 8. Dezember 2008 - B 12 R 37/07 B - juris Rn. 14 - in dieser Entscheidung hat das BSG explizit festgehalten, dass in Verfahren, die die Feststellung der Versicherungspflicht betreffen, der Betrag einer streitigen Beitragsforderung nicht zugrunde gelegt werden kann, vom 11. März 2009 - B 12 R 11/07 R - juris Rn. 31, vom 4. Juni 2009 - B 12 R 6/08 R - juris Rn. 38 und vom 5. März 2010 - B 12 R 8/09 R - juris Rn. 1).

    Er hat dabei insbesondere berücksichtigt, dass es bei Verfahren, in denen der sozialversicherungsrechtliche Status eines oder mehrerer Beteiligten streitig ist, (noch) nicht um konkrete Beitragszahlungen geht und dass auch dann, wenn die monatlichen Einkünfte eines Beteiligten, dessen sozialversicherungsrechtlicher Status streitig ist, bekannt sind, der wirtschaftliche Wert der Feststellung der Versicherungspflicht nicht hinreichend präzise beziffert werden kann (vgl. hierzu auch Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 25. März 2009 - L 5 KR 28/07 - juris Rn. 35 und LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 8. November 2007 - L 1 R 611/05 - juris Rn. 109 - nachfolgend BSG, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - B 12 R 37/07 B - juris Rn. 14).

  • BSG, 05.03.2010 - B 12 R 8/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - Statusfeststellung nach §

    Auszug aus LSG Sachsen, 31.05.2013 - L 1 KR 183/12
    Eine Vervielfältigung des Streitwerts wegen der Länge des Zeitraumes habe das BSG ausdrücklich ausgeschlossen (Hinweis auf BSG, Beschluss vom 5. März 2010 - B 12 R 8/09 R).

    Mit gleicher Begründung hat das BSG den Streitwert in weiteren Entscheidungen gemäß § 52 Abs. 2 GKG festgesetzt (Entscheidung vom 8. Dezember 2008 - B 12 R 37/07 B - juris Rn. 14 - in dieser Entscheidung hat das BSG explizit festgehalten, dass in Verfahren, die die Feststellung der Versicherungspflicht betreffen, der Betrag einer streitigen Beitragsforderung nicht zugrunde gelegt werden kann, vom 11. März 2009 - B 12 R 11/07 R - juris Rn. 31, vom 4. Juni 2009 - B 12 R 6/08 R - juris Rn. 38 und vom 5. März 2010 - B 12 R 8/09 R - juris Rn. 1).

    Auch für eine Vervielfältigung des Regelstreitwerts wegen der Länge des Zeitraums, für den ein versicherungsrechtlicher Status umstritten ist, bieten die gesetzlichen Regelungen keine Grundlage (BSG, Beschluss vom 5. März 2010 - B 12 R 8/09 - juris Rn. 1).

  • LSG Sachsen, 09.06.2008 - L 1 B 351/07

    Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts im sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Sachsen, 31.05.2013 - L 1 KR 183/12
    Diese Bestimmung ist, da § 155 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nicht abschließend ist, nach Ansicht des Senates auch im sozialgerichtlichen Verfahren anwendbar mit der Folge, dass im Verfahren der Streitwertbeschwerde grundsätzlich der Berichterstatter als Einzelrichter zur Entscheidung berufen ist, wenn die Streitwertentscheidung im erstinstanzlichen Verfahren (nur) durch den zuständigen Kammervorsitzenden getroffen worden ist (vgl. hierzu im Einzelnen schon Senatsbeschluss vom 9. Juni 2008 - L 1 B 351/07 KR - juris Rn. 6 ff. m. w. N.; ebenso Hessisches Landessozialgericht [LSG], Beschluss vom 31. Mai 2010 - L 1 KR 354/09 B - juris Rn. 19 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. April 2009 - L 10 B 42/08 P - juris Rn. 2 ff.; Thüringer LSG, Beschluss vom 16. Februar 2007 - L 6 B 141/06 SF - juris Rn. 1; a. A. z. B. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. Oktober 2012 - L 4 P 19/12 B - juris Rn. 11; LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 5. März 2012 - L 27 P 80/10 B - juris Rn. 2; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Februar 2010 - L 22 R 963/09 B - juris Rn. 10; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - L 11 B 7/09 KA- juris Rn. 6 f.; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. April 2009 - L 5 B 451/08 KA - juris Rn. 4; vgl. zum Streitstand auch Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage 2012, § 155 Rn. 9d).

    Zwar hat der Senat in seiner früheren Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass der Streitwert grundsätzlich unter Berücksichtigung der möglichen Beitragsbelastung des Arbeitgebers festgelegt werden müsse, da diese die mittelbare Folge der angefochtenen Statusfeststellung sei und, da der Statusfeststellungsbescheid keine konkreten Zahlungspflichten festsetze, im Rahmen einer konkreten Schätzung den Streitwert unter Zugrundelegung des möglichen Arbeitgeberanteils zu den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen für einen Zeitraum von drei Jahren in der Vergangenheit bestimmt, soweit die jeweilige Tätigkeit nicht kürzer gedauert hat (Beschluss vom 9. Juni 2008, a. a. O. - juris Rn. 17, 20).

  • LSG Schleswig-Holstein, 25.03.2009 - L 5 KR 28/07

    Sozialversicherungspflicht - Telefonistin - Heimarbeit - abhängige Beschäftigung

    Auszug aus LSG Sachsen, 31.05.2013 - L 1 KR 183/12
    Er hat dabei insbesondere berücksichtigt, dass es bei Verfahren, in denen der sozialversicherungsrechtliche Status eines oder mehrerer Beteiligten streitig ist, (noch) nicht um konkrete Beitragszahlungen geht und dass auch dann, wenn die monatlichen Einkünfte eines Beteiligten, dessen sozialversicherungsrechtlicher Status streitig ist, bekannt sind, der wirtschaftliche Wert der Feststellung der Versicherungspflicht nicht hinreichend präzise beziffert werden kann (vgl. hierzu auch Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 25. März 2009 - L 5 KR 28/07 - juris Rn. 35 und LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 8. November 2007 - L 1 R 611/05 - juris Rn. 109 - nachfolgend BSG, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - B 12 R 37/07 B - juris Rn. 14).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2012 - L 8 R 650/12
    Auszug aus LSG Sachsen, 31.05.2013 - L 1 KR 183/12
    Damit fehlen im Ergebnis ausreichende Anhaltspunkte für eine Streitwertfestsetzung nach der möglichen Höhe der Beitragsforderung (a. A. insbesondere LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Dezember 2012 - L 8 R 650/12 B - juris Rn. 13 ff. m. w. N.), so dass bei ausschließlichen Statusfeststellungsverfahren nicht auf den etwaigen wirtschaftlichen Wert möglicher nachfolgender Beitragsverfahren abgestellt werden kann.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2007 - L 1 R 611/05
    Auszug aus LSG Sachsen, 31.05.2013 - L 1 KR 183/12
    Er hat dabei insbesondere berücksichtigt, dass es bei Verfahren, in denen der sozialversicherungsrechtliche Status eines oder mehrerer Beteiligten streitig ist, (noch) nicht um konkrete Beitragszahlungen geht und dass auch dann, wenn die monatlichen Einkünfte eines Beteiligten, dessen sozialversicherungsrechtlicher Status streitig ist, bekannt sind, der wirtschaftliche Wert der Feststellung der Versicherungspflicht nicht hinreichend präzise beziffert werden kann (vgl. hierzu auch Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 25. März 2009 - L 5 KR 28/07 - juris Rn. 35 und LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 8. November 2007 - L 1 R 611/05 - juris Rn. 109 - nachfolgend BSG, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - B 12 R 37/07 B - juris Rn. 14).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Sachsen, 31.05.2013 - L 1 KR 183/12
    Bereits in seiner Entscheidung vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R hat der 12. Senat des BSG in einem Verfahren, in welchem die Vergütungen der Beigeladenen, deren sozialversicherungsrechtlicher Status streitig war, bekannt waren, die Streitwertfestsetzung auf 5.000,00 EUR auf § 52 Abs. 2 GKG gestützt.
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Sachsen, 31.05.2013 - L 1 KR 183/12
    Mit gleicher Begründung hat das BSG den Streitwert in weiteren Entscheidungen gemäß § 52 Abs. 2 GKG festgesetzt (Entscheidung vom 8. Dezember 2008 - B 12 R 37/07 B - juris Rn. 14 - in dieser Entscheidung hat das BSG explizit festgehalten, dass in Verfahren, die die Feststellung der Versicherungspflicht betreffen, der Betrag einer streitigen Beitragsforderung nicht zugrunde gelegt werden kann, vom 11. März 2009 - B 12 R 11/07 R - juris Rn. 31, vom 4. Juni 2009 - B 12 R 6/08 R - juris Rn. 38 und vom 5. März 2010 - B 12 R 8/09 R - juris Rn. 1).
  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

    Auszug aus LSG Sachsen, 31.05.2013 - L 1 KR 183/12
    Mit gleicher Begründung hat das BSG den Streitwert in weiteren Entscheidungen gemäß § 52 Abs. 2 GKG festgesetzt (Entscheidung vom 8. Dezember 2008 - B 12 R 37/07 B - juris Rn. 14 - in dieser Entscheidung hat das BSG explizit festgehalten, dass in Verfahren, die die Feststellung der Versicherungspflicht betreffen, der Betrag einer streitigen Beitragsforderung nicht zugrunde gelegt werden kann, vom 11. März 2009 - B 12 R 11/07 R - juris Rn. 31, vom 4. Juni 2009 - B 12 R 6/08 R - juris Rn. 38 und vom 5. März 2010 - B 12 R 8/09 R - juris Rn. 1).
  • BSG, 24.09.2008 - B 12 R 10/07 R

    Rentenversicherungspflicht - Bezug von Vorruhestandsgeld - Notwendigkeit einer

    Auszug aus LSG Sachsen, 31.05.2013 - L 1 KR 183/12
    In einer Entscheidung vom 24. September 2008 - B 12 R 10/07 R - wird ausgeführt, dass dann, wenn über die Versicherungspflicht, nicht aber eine Beitragsforderung in bestimmter Höhe gestritten wird, regelmäßig lediglich der Auffangstreitwert zugrunde gelegt werden kann und dass für eine Bestimmung des Streitwertes in hiervon abweichender Höhe nach der wirtschaftlichen Bedeutung in der Regel hinreichende Anhaltspunkte fehlen (juris Rn. 27).
  • BVerwG, 17.01.2008 - 2 B 58.07

    Familienzuschlag für Geschiedene; Ehegatte; Unterhalt; Unterhaltsvereinbarung;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010 - L 22 R 963/09

    Streitwert; Beschwerde; Bedeutung der Sache nach Ermessen; Feststellung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2009 - L 11 B 7/09

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.04.2009 - L 5 B 451/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entscheidung über Beschwerde gegen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2009 - L 10 B 42/08

    Pflegeversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2012 - L 8 R 158/12

    Rentenversicherung

  • LSG Thüringen, 16.02.2007 - L 6 B 141/06

    Einwendung gegen Kostenansatz mit Erinnerung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.10.2012 - L 4 P 19/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - einstweiliges

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2012 - L 27 P 80/10

    Beschwerde - Kosten - Kostengrundentscheidung - Streitwert

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